gültig ab 1.10.2025

1. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt mit dem Einlass der Schüler zwischen 7:30Uhr und 7:35Uhr.

Die Eltern verabschieden sich vor der Schultür von ihren Kindern. Schulfremden Personen ist der Zutritt aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Ausnahmen bilden Notfälle, Veranstaltungen und Termine. Besucher und Gäste melden sich bitte im Sekretariat an.

Um 7:40Uhr sind alle Schüler in ihren Klassenzimmern und sind auf den Unterricht vorbereitet.

2. Nach Eintreffen in der Schule suchen die Schüler die Garderobe auf.

2.1. In der Garderobe ziehen die Schüler ihre Hausschuhe an.

2.2. Die Jacken hängen die Schüler an ihren Garderobenhaken.

2.3. Mützen, Schals und Handschuhe werden auf die Ablage gelegt.

2.4. Die Schüler bringen ihre Sporttaschen an die dafür vorgesehene Stelle in der Garderobe.

2.5. Beim Verlassen der Schule stellen die Schüler ihre Hausschuhe in die Schuhablagen.

3. Im Schulhaus bewegt sich jeder langsam und leise.

Das Treppengeländer dient als Absperrung und schützt vor Unfällen.

Der Bereich unter der Treppe ist ausschließlich Sitzbereich.

4. Unser Tagesablauf wird durch festgelegte Unterrichts- und Pausenzeiten geregelt.

4.1. Die Schüler sind verpflichtet in der Pause ihren Arbeitsplatz ordnungsgemäß für die Stunde vorzubereiten.

Der Beginn des Unterrichts wird mit einem akustischen Signal des Lehrers angezeigt.

Zur Begrüßung stehen die Schüler an ihrem Platz.

4.2. Die Hofpause wird in der Regel auf dem Schulhof verbracht.

Bei Regenwetter wird abgeklingelt, die Schüler verbringen die Pause im Klassenzimmer und beschäftigen sich sinnvoll.

4.3. In der Mittagspause haben alle Schüler die Möglichkeit gegen Vorlage ihrer Essenskarte das Mittagessen einzunehmen.

Dabei sollten sie auf die Tischsitten achten.

4.4. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit und der Pausen ist den Schülern untersagt.

5. Die Hauskinder müssen nach Unterrichtsschluss, nach dem Mittagessen bzw. nach Teilnahme an den Ganztagsangeboten das Schulgelände verlassen.

Liegen zwischen Unterrichtsschluss und Beginn der Ganztagsangebote mehr als 30 Minuten, müssen die Hauskinder in der Zwischenzeit nach Hause gehen.

6. Das Benutzen von Handys, Smartwatches und anderen elektronischen Kleingeräten durch Schüler und Gäste auf dem Schulgelände und bei Schulausflügen ist u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt.

7. Das Mitbringen von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr.

8. Das Benutzen von Tintenkillern und radierbaren Stiften ist nicht gestattet.

9. Das Mitbringen von Spielzeug im Ranzen ist nicht erlaubt.

10. Jegliche Art von Sammelkarten und -figuren, die untereinander getauscht werden können, sind während der Schulzeit am Vormittag verboten.

11. Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist strengstens untersagt.

12. Auf dem Schulgelände herrscht Rauch-, Vape- und Alkoholverbot.

13. Außer im Rahmen lehrplanrelevanter Inhalte und unter Begleitung einer Lehrperson ist der Umgang mit dem offenen Feuer verboten. Bei Gefahr gelten der Alarmplan und die Brandschutzordnung.

14. Lern- bzw. Spielsachen und das Schulinventar sind sorgsam zu behandeln. Bei vorsätzlicher Zerstörung haften die Schüler und deren Eltern für den entstandenen Schaden. Dasselbe gilt für das Eigentum der Mitschüler.

15. Jeder achtet selbst auf seine Sachen. Liegengebliebene Sachen in der Schule oder aus der Turnhalle werden in der Garderobe gesammelt. Am Ende eines Schuljahres werden alle Sachen entsorgt.

16. Im Schulalltag ist vorgesehen, dass Lehrkräfte und das gesamte Schulpersonal von den Schülern gesiezt werden, um einen respektvollen Umgang zu fördern.

Gültigkeit:

Diese Hausordnung gilt im Regelbetrieb für alle Schüler, Mitarbeiter und Besucher. Jede am Schulalltag teilnehmende Person hat ein Recht auf sowohl ungestörtes Arbeiten und Lernen, als auch auf Schutz der Gesundheit und ihres Eigentums.